Seite 1 von 1

Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 00:50
von Rolf
Ich habe mir gerade Reifen 175/70-13 auf originalen Stahlfelgen 5x13 eintragen lassen. Bin dazu mit der Bescheinigung des TÜV zur Zulassungsstelle gegangen - alles prima...

Bei der Gelegenheit wollte ich die im Schein seit Ewigkeiten eingetragenen "wahlweise Alufelgen Compomotive 5,5x13 mit Reifen 155-13" austragen lassen, weil ich diese Felgen schon vor etwa 15 Jahren verkauft habe. Nöööö - da geht aber gar nicht, wurde mir gesagt. Man könnte diese Felgen nur austragen, wenn ich dafür ein Gutachten von TÜV vorlegen würde. Geht's noch? Soll mir der TÜV bescheinigen, dass ich die Räder nicht mehr besitze oder worüber soll ein Gutachten erstellt werden?

Was meint ihr dazu?

Grüße
Rolf

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 07:33
von superspitchris
Wieso lässt man sich Felgen austragen???????

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 08:36
von Rolf
superspitchris hat geschrieben:Wieso lässt man sich Felgen austragen???????
Weil ich diese hässlichen Felgen schon vor 15 Jahren verkauft habe. Die sind nämlich so hässlich, dass ich die niemals wieder draufmachen würde.

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 09:17
von xsivelife
Wenn das Dein grösstes Problem ist, dann ist ja alles im Lot - sieht man die im Schein eingetragenen, furchtbar hässlichen Felgen dem Fahrzeug heute noch an? :-vh

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 09:30
von Rolf
xsivelife hat geschrieben: sieht man die im Schein eingetragenen, furchtbar hässlichen Felgen dem Fahrzeug heute noch an? :-vh
Nein, natürlich nicht. Es stört mich aber und nimmt Platz weg. Außerdem ärgert mich dieser laut wiehernde Amtsschimmel...

Grüße
Rolf

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 10:18
von Andi
Der Amtsschimmel hats wahrscheinlich noch nicht erlebt das jemand Felgen austragen möchte.
Auf sowas müssen sich Beamte vorbereiten :lol:

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 11:10
von jr1500
Auf dem Strassenverkehrsamt dürfen die gar nichts ein- oder austragen, das ist nun mal Sache des TÜVs und hat mit Amtsschimmel gar nichts zu tun.

Falls Du irgendwann mal etwas eintragen lässt kannst Du ja in dem Zuge die alten Felgen austragen lassen.

So mache ich es auf jeden Fall bei meinem 968 CS (4-seitiger Fahrzeugschein) wenn ein eingetragenes Teil für immer entfernt wird.

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 11:42
von Races
Apropo´s TÜV & Konsorten ... wie geht´s da eigentlich in Zukunft weiter ?

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 12:09
von Andi
Da gibts noch nicht mal Gerüchte drüber,wird wohl ne weile dauern.
Mir ist inzwischen eingefallen das austragen wohl geht.
Hab mal eine Rückbank austragen lassen.

Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht

Verfasst: 31. Dez 2015, 12:26
von jr1500
Natürlich geht austragen, muss aber beim TÜV oder DEKRA (wer halt in dem jeweiligen Bundesland zuständig ist) gemacht werden.

Das Strassenverkehrsamt hat dann die Aufgabe diese Änderungen in die Papiere einzutragen.