TÜV und Zulassung GT6+
Verfasst: 23. Jun 2025, 11:54
Hier der Ablauf von TÜV und Zulassung meines GT6+ in Ergänzung zu meiner Vorstellung. https://spitfire-forum.eu/viewtopic.php?t=15079.
Im Vorfeld hatte ich, nach Rücksprache mit TÜV, GTÜ und KÜS, die bestehende US-Beleuchtungsanlage umverdrahtet.
In den vorderen, gelben 1-Kammer Leuchten habe ich das Standlicht abgeklemmt, so dass nach vorne nur die Blinkfunktion erhalten blieb.
Umrüsten auf die europäischen 2-Kammer Leuchten wollte ich nicht weil ich das US Erscheinungsbild weitestgehend erhalten will, es ist ja schließlich ein GT6+, und das Standlicht unterhalb der Stoßstange empfinde ich sowieso als schlecht sichtbar.
Die vorderen, gelben Seitenmarkierungs-Leuchten habe ich auf die Blinkfunktion aufgeschalten, sprich sie funktionieren jetzt als Seitenblinker.
Die hinteren, roten Seitenmarkierungs-Leuchten habe ich still gelegt (Birne raus, Fassung mit Fett konserviert).
Die Hauptscheinwerfer waren bereits Ausführungen mit E-Prüfnummer, allerdings mit Bilux-Birnen. Ich habe zwei neue Hauptscheinwerfer in H4 Ausführung und mit Standlicht (wie gesagt, die Sichtbarkeit) eingebaut. Dazu musste ich den inneren Lampenträger modifizieren, sonst verbraucht man eine Menge Sicherungen.
Kurzzeit Kennzeichen zum (legalen) Vorfahren beim TÜV
Ich hatte zwar die finnische Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 für den Wagen, nach EU-Muster und u.a. auch in deutscher Sprache, mein Anliegen scheiterte bei der Zulassungsbehörde allerdings mit der Begründung die technischen Daten seien nicht ausreichend und es wird ergänzend ein TÜV-Datenblatt benötigt. Gut, für die endgültige Vollabnahme hätte ich das Datenblatt sowieso gebraucht also dann halt gleich. Anschließend klappte es dann auch mit der Kurzzeitzulassung.
Vorstellung beim TÜV für §21, §23, §70
Aus langjähriger Erfahrung und den Geschichten aus diesem und anderen Foren war ich einigermaßen gespannt was jetzt passieren würde. Die Prüfingenieurin stand dem Thema Oldtimer schon mal nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, sie ließ sich erklären was ich mit der Beleuchtungsanlage gemacht hatte und die Eintragung der 175/70 Bereifung (abweichend von der finnischen Museums-Zulassung) war auch kein Problem.
Bremsfunktion, Abgswert (AU notwendig bei 07/1969), Ölleckage, Fahrwerk alles OK.Im Gutachten wurde vermerkt, dass die FIN nur vorne links eingeschlagen ist, Ausnahme gemäß „hastenichtgesehen“ bei diesem Baujahr.
Die stillgelegten hinteren, roten Seitenmarkierungen wurden auch mit Ausnahme eingetragen, wegen baulicher Nähe zu den Rücklichtern dürfen die roten Reflektoren bleiben.
Nach rund einer Stunde war der Spuk völlig unspektakulär beendet und ich hatte meine 3 Gutachten.
Endgültige Zulassung
Die Vorstellung, dass die endgültige Zulassung mit den erlangten Gutachten nun eine reine Formsache wäre, hat sich dann als Irrtum herausgestellt. Es brauchte tatsächlich mehrere Anläufe bis ich endlich die Zulassung bekommen habe.
Formfehler, angeblich fehlender Eigentumsnachweis etc. aber das Highlight war Folgendes…
Die Zulassung wurde von der Zulassungs-Behörde abgelehnt weil die FIN nicht vorne rechts eingeschlagen war. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen, die Zulassung scheiterte, weil vom TÜV eine Ausnahme für die Platzierung der FIN erteilt wurde aber die Zulassungsbehörde den TÜV in diesem technischen Belang sticht.
Erst nachdem ich die FIN auch vorne rechts, auf einem aufgeschweißten Blechstreifen am Rahmen angebracht hatte, der TÜV das begutachtet hatte und ein korrigiertes Gutachten mit geänderter Ausnahme erstellt wurde, konnte die Zulassung erfolgen.
(Ironie an)
Dank der FIN vorne rechts war das Abendland nun gerettet!
(Ironie aus)
In der Konsequenz hat mein GT6+ die FIN jetzt 4mal drauf. Typenschild, Karosserie links, A-Säule links (US Spezifikation) und jetzt auch vorne rechts am Rahmen.
Grüße
Michael
Im Vorfeld hatte ich, nach Rücksprache mit TÜV, GTÜ und KÜS, die bestehende US-Beleuchtungsanlage umverdrahtet.
In den vorderen, gelben 1-Kammer Leuchten habe ich das Standlicht abgeklemmt, so dass nach vorne nur die Blinkfunktion erhalten blieb.
Umrüsten auf die europäischen 2-Kammer Leuchten wollte ich nicht weil ich das US Erscheinungsbild weitestgehend erhalten will, es ist ja schließlich ein GT6+, und das Standlicht unterhalb der Stoßstange empfinde ich sowieso als schlecht sichtbar.
Die vorderen, gelben Seitenmarkierungs-Leuchten habe ich auf die Blinkfunktion aufgeschalten, sprich sie funktionieren jetzt als Seitenblinker.
Die hinteren, roten Seitenmarkierungs-Leuchten habe ich still gelegt (Birne raus, Fassung mit Fett konserviert).
Die Hauptscheinwerfer waren bereits Ausführungen mit E-Prüfnummer, allerdings mit Bilux-Birnen. Ich habe zwei neue Hauptscheinwerfer in H4 Ausführung und mit Standlicht (wie gesagt, die Sichtbarkeit) eingebaut. Dazu musste ich den inneren Lampenträger modifizieren, sonst verbraucht man eine Menge Sicherungen.
Kurzzeit Kennzeichen zum (legalen) Vorfahren beim TÜV
Ich hatte zwar die finnische Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 für den Wagen, nach EU-Muster und u.a. auch in deutscher Sprache, mein Anliegen scheiterte bei der Zulassungsbehörde allerdings mit der Begründung die technischen Daten seien nicht ausreichend und es wird ergänzend ein TÜV-Datenblatt benötigt. Gut, für die endgültige Vollabnahme hätte ich das Datenblatt sowieso gebraucht also dann halt gleich. Anschließend klappte es dann auch mit der Kurzzeitzulassung.
Vorstellung beim TÜV für §21, §23, §70
Aus langjähriger Erfahrung und den Geschichten aus diesem und anderen Foren war ich einigermaßen gespannt was jetzt passieren würde. Die Prüfingenieurin stand dem Thema Oldtimer schon mal nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, sie ließ sich erklären was ich mit der Beleuchtungsanlage gemacht hatte und die Eintragung der 175/70 Bereifung (abweichend von der finnischen Museums-Zulassung) war auch kein Problem.
Bremsfunktion, Abgswert (AU notwendig bei 07/1969), Ölleckage, Fahrwerk alles OK.Im Gutachten wurde vermerkt, dass die FIN nur vorne links eingeschlagen ist, Ausnahme gemäß „hastenichtgesehen“ bei diesem Baujahr.
Die stillgelegten hinteren, roten Seitenmarkierungen wurden auch mit Ausnahme eingetragen, wegen baulicher Nähe zu den Rücklichtern dürfen die roten Reflektoren bleiben.
Nach rund einer Stunde war der Spuk völlig unspektakulär beendet und ich hatte meine 3 Gutachten.
Endgültige Zulassung
Die Vorstellung, dass die endgültige Zulassung mit den erlangten Gutachten nun eine reine Formsache wäre, hat sich dann als Irrtum herausgestellt. Es brauchte tatsächlich mehrere Anläufe bis ich endlich die Zulassung bekommen habe.
Formfehler, angeblich fehlender Eigentumsnachweis etc. aber das Highlight war Folgendes…
Die Zulassung wurde von der Zulassungs-Behörde abgelehnt weil die FIN nicht vorne rechts eingeschlagen war. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen, die Zulassung scheiterte, weil vom TÜV eine Ausnahme für die Platzierung der FIN erteilt wurde aber die Zulassungsbehörde den TÜV in diesem technischen Belang sticht.
Erst nachdem ich die FIN auch vorne rechts, auf einem aufgeschweißten Blechstreifen am Rahmen angebracht hatte, der TÜV das begutachtet hatte und ein korrigiertes Gutachten mit geänderter Ausnahme erstellt wurde, konnte die Zulassung erfolgen.
(Ironie an)
Dank der FIN vorne rechts war das Abendland nun gerettet!
(Ironie aus)
In der Konsequenz hat mein GT6+ die FIN jetzt 4mal drauf. Typenschild, Karosserie links, A-Säule links (US Spezifikation) und jetzt auch vorne rechts am Rahmen.
Grüße
Michael