Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
- Rolf
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Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Ich habe mir gerade Reifen 175/70-13 auf originalen Stahlfelgen 5x13 eintragen lassen. Bin dazu mit der Bescheinigung des TÜV zur Zulassungsstelle gegangen - alles prima...
Bei der Gelegenheit wollte ich die im Schein seit Ewigkeiten eingetragenen "wahlweise Alufelgen Compomotive 5,5x13 mit Reifen 155-13" austragen lassen, weil ich diese Felgen schon vor etwa 15 Jahren verkauft habe. Nöööö - da geht aber gar nicht, wurde mir gesagt. Man könnte diese Felgen nur austragen, wenn ich dafür ein Gutachten von TÜV vorlegen würde. Geht's noch? Soll mir der TÜV bescheinigen, dass ich die Räder nicht mehr besitze oder worüber soll ein Gutachten erstellt werden?
Was meint ihr dazu?
Grüße
Rolf
Bei der Gelegenheit wollte ich die im Schein seit Ewigkeiten eingetragenen "wahlweise Alufelgen Compomotive 5,5x13 mit Reifen 155-13" austragen lassen, weil ich diese Felgen schon vor etwa 15 Jahren verkauft habe. Nöööö - da geht aber gar nicht, wurde mir gesagt. Man könnte diese Felgen nur austragen, wenn ich dafür ein Gutachten von TÜV vorlegen würde. Geht's noch? Soll mir der TÜV bescheinigen, dass ich die Räder nicht mehr besitze oder worüber soll ein Gutachten erstellt werden?
Was meint ihr dazu?
Grüße
Rolf
BMW 328 Ci (2000) - Suzuki SV 1000 S (2004) - Triumph Spitfire 1500 (1975) - Yamaha SRX 600 (1988) - Yamaha XJ 900 N (1986)
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Wieso lässt man sich Felgen austragen???????
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- Rolf
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Weil ich diese hässlichen Felgen schon vor 15 Jahren verkauft habe. Die sind nämlich so hässlich, dass ich die niemals wieder draufmachen würde.superspitchris hat geschrieben:Wieso lässt man sich Felgen austragen???????
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Wenn das Dein grösstes Problem ist, dann ist ja alles im Lot - sieht man die im Schein eingetragenen, furchtbar hässlichen Felgen dem Fahrzeug heute noch an? 
Viele Grüße aus dem Schwobaländle,
Mike
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Mike
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Nein, natürlich nicht. Es stört mich aber und nimmt Platz weg. Außerdem ärgert mich dieser laut wiehernde Amtsschimmel...xsivelife hat geschrieben: sieht man die im Schein eingetragenen, furchtbar hässlichen Felgen dem Fahrzeug heute noch an?
Grüße
Rolf
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Der Amtsschimmel hats wahrscheinlich noch nicht erlebt das jemand Felgen austragen möchte.
Auf sowas müssen sich Beamte vorbereiten
Auf sowas müssen sich Beamte vorbereiten
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- jr1500
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Auf dem Strassenverkehrsamt dürfen die gar nichts ein- oder austragen, das ist nun mal Sache des TÜVs und hat mit Amtsschimmel gar nichts zu tun.
Falls Du irgendwann mal etwas eintragen lässt kannst Du ja in dem Zuge die alten Felgen austragen lassen.
So mache ich es auf jeden Fall bei meinem 968 CS (4-seitiger Fahrzeugschein) wenn ein eingetragenes Teil für immer entfernt wird.
Falls Du irgendwann mal etwas eintragen lässt kannst Du ja in dem Zuge die alten Felgen austragen lassen.
So mache ich es auf jeden Fall bei meinem 968 CS (4-seitiger Fahrzeugschein) wenn ein eingetragenes Teil für immer entfernt wird.
- Races
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Apropo´s TÜV & Konsorten ... wie geht´s da eigentlich in Zukunft weiter ?
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Walter Röhrl )
http://www.myspitfire.de
- Andi
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Da gibts noch nicht mal Gerüchte drüber,wird wohl ne weile dauern.
Mir ist inzwischen eingefallen das austragen wohl geht.
Hab mal eine Rückbank austragen lassen.
Mir ist inzwischen eingefallen das austragen wohl geht.
Hab mal eine Rückbank austragen lassen.
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- jr1500
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Re: Räder werden nicht aus dem Kfz.-Schein gelöscht
Natürlich geht austragen, muss aber beim TÜV oder DEKRA (wer halt in dem jeweiligen Bundesland zuständig ist) gemacht werden.
Das Strassenverkehrsamt hat dann die Aufgabe diese Änderungen in die Papiere einzutragen.
Das Strassenverkehrsamt hat dann die Aufgabe diese Änderungen in die Papiere einzutragen.