TÜV Rückdatierung

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max
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TÜV Rückdatierung

Beitrag von max »

Hallo ihr auch so TÜV geplagten,
wer von euch kann mir sagen wie das mit der Rückdatierung vom TÜV ist;
ab wann gibt es neuen TÜV, bis wann wird rückdatiert?????

Grüße Max
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Brüchi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Brüchi »

Hi Max

...was für eine Frage...????
Ist doch ganz einfach: wenn Du z.B. ein Jahr den TÜV überzogen hast ( so wie ich gerade :Harry: ), dann hast Du bis zum nächsten TÜV Termin nur ein Jahr Zeit.
Hast Du ganze 3 Jahre überzogen (z.B: wegen Restauration) so zahlst Du bei den meisten TÜVstellen zweimal (also für 4 Jahre) und hast wieder nur ein Jahr Zeit bis zum nächsten Termin.
Die zählen einfach nur die Zeit, seitdem der Termin abgelaufen ist.

Grüßlis, Brüchi
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max
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von max »

Hi Brüchi,
das ist die gängige Praxis, das kenne ich auch so,
aber ist das auch Rechtens??????? Ich meine in der Oldtimer Markt mal gelesen zu haben das es ab 21 Monaten neuen Tüv gibt!!!!!!!!!

Gruß Max
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Brüchi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Brüchi »

Hi Max

TÜV und Rechtens??????....Widerspricht sich doch......Du kennst doch den Laden !
Ich kenne halt nur die gängige Praxis, aber wie so oft ist das bestimmt auch abhängig von der einzelnen TÜVstelle?
Frag doch einfach mal bei deinem TÜV nach, wie die es da halten?

Grüßlis und bis nächste Woche :happywink:
Brüchi
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Andi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Andi »

Ich zahl jedenfalls nicht 2 mal,haben sie hier in Hannover auch versucht bei meinem Anhänger.
Ohne Erfolg :top:
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
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Rorei
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Rorei »

Brüchi hat geschrieben: Hast Du ganze 3 Jahre überzogen (z.B: wegen Restauration) so zahlst Du bei den meisten TÜVstellen zweimal (also für 4 Jahre) und hast wieder nur ein Jahr Zeit bis zum nächsten Termin.
Die zählen einfach nur die Zeit, seitdem der Termin abgelaufen ist.
Hallo Jürgen,
das halte ich doch für ein Gerücht, irgend wo habe ich mal gelesen, bis 23 Monate Rückdatierung, ab 24 Monate gibts den neuen TÜV ohne Rückdatierung. Für Saisonzulassungen bzw. vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge gibts eine Empfehlung:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_z ... efault.asp
Gruß Roland
Spiti-MK4-1300 ( Bj.73 ) und Vitesse MK1-Convertible ( Bj.67 ) www.rolands-triumph.de
HolgerS

Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von HolgerS »

Rorei hat geschrieben: .... irgend wo habe ich mal gelesen, bis 23 Monate Rückdatierung, ab 24 Monate gibts den neuen TÜV ohne Rückdatierung....
So hatte ich das auch in Erinnerung
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Brüchi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Brüchi »

Hi zusammen
das halte ich doch für ein Gerücht, irgend wo habe ich mal gelesen, bis 23 Monate Rückdatierung, ab 24 Monate gibts den neuen TÜV ohne Rückdatierung.
Das wäre ja der absolute Schwachsinn, aber auch typisch Bürokraten.

Warum sollte ich dann , wenn ich z.B bereits 18 Monate überzogen habe, zum TÜV gehen? Dann überziehe ich halt noch 5 Monate und schon habe ich mir 1x die TÜV Gebühren gespart :Harry:
Was kostet denn gerade der Strafzettel wegen überzogenem TÜV? Bestimmt weniger als die TÜvprüfung, oder?
Da unsere Wägelchen ja kaum tagelang an einer Hauptstrasse rumstehen ist die Wahrscheinlichkeit des "erwischt" werdens doch recht gering.

Na, dann kann ich meinen TÜVtermin ja locker angehen. Gilt die Regelung dann auch bei 46 Monaten....??????
Da ich gerade ein knappes Jahr überzogen habe.....geh ich dann 2011 zum TÜV, oder 2013 ????

Jo mei, wie schnell die Jahre so vergehen..... :Wuhha:

Grüßlis, Brüchi
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Andi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Andi »

Ho Ho Brüchi
Da wäre ich mal vorsichtig,ist zwar nur Halbwissen aber nur bis 3 Monate überzogen gehts billig.
Bei einem Jahr bekommst du richtig einen reingewürgt.
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Rorei »

Hallo Jürgen,
also ab 24 Monate gibts immer frischen TÜV für 2 Jahre.
Gruß Roland
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spitfire4
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von spitfire4 »

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt;
bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
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Brüchi
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Brüchi »

....na, also.
Die 2 Punkte wären mir vollkommen egal, da bisher Punktefrei :mrgreen: .
40 Euro Strafe....auch billiger als TÜV.
Wenn man die Geschichte also NUR aus dieser Perspektive betrachtet, lohnt es sich nicht nach z.b. 12 oder 15 Monaten Überziehung zum TÜV zu gehen. Da es aber noch andere Aspekte gibt, geh ich demnächst zu der Chaotentruppe, auch Tüffff genannt....net dass jetzt jemand meint, ich würde wirklich 4 Jahre Überziehen :Harry:

Grüßlis, Brüchi
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Rorei
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von Rorei »

Brüchi hat geschrieben:....net dass jetzt jemand meint, ich würde wirklich 4 Jahre Überziehen :Harry:
Hallo Jürgen,
das geht schneller als man meint. Ich habe habe z.B. meine MZ ES 125, Bj 1964 insgesamt 4x ( 8 Jahre ) überzogen.
Der Grund war einfach, die Versicherung hat jährlich nur 25,-€ gekostet und das Motorrad war KFZ-steuerfrei. Versicherungsmäßig wurde aber intern der Rabatt hochgezählt den ich dann meiner Tochter übertragen habe. Das geht aber nur wenn das Fahrzeug angemeldet bleibt. So einfach ist die Sache. Versteht sich von selber dass ich während der Zeit nicht damit gefahren bin.
Gruß Roland
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Re: TÜV Rückdatierung

Beitrag von max »

Hallo Brüchi,
ich ha jo scho gwist das de Schwobe gizig sin :lol: , hoffentlich lengts aber no fir ne Zäpfle in Ebeweiler

Gruß Max
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