Abgastest mit Fahrzyklus

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Reinald

Abgastest mit Fahrzyklus

Beitrag von Reinald »

Hallo Zusammen,

ich frage mich, ab welchem Baujahr eigentlich für den Nachweis einer bestimmten "Abgasqualität" ein Fahrzyklus gemacht wird? Sollte bei unseren Kisten nicht eigentlich immer der Nachweis der AU im Standgas reichen?

Hintergrund der Frage ist die Eintragung von Leistungssteigerungen, da wird gelegentlich mal von irgendwelchen TÜV-Prüfern (die vermutlich keinen Bock haben) als Argument ins Feld geführt, man müsse dann ja die Abgasprüfung komplett neu fahren, aber das sollte bei unseren Baujahren doch eigentlich kein Problem sein...

Gruß
Reinald
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Markus Simon
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Beitrag von Markus Simon »

Hi Reinald
bei mir wurde die Mehrleistung so eingetragen , ohne Abgasmessungen.
Das einzige was meinen Prüfer etwas gestört hat war die Lautstärke - er hat dann weggehört :D
Du brauchst allerdings einen Prüfer der das eintragen will !!
Gruß Markus
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Zitat Walter Röhrl:
"Untersteuern ist, wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern , wenn man den Baum zuerst hört!"
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alex0469
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Beitrag von alex0469 »

meines Wissens nach liegt die Grenze nach §70/220/EWG am 20.04.1973 davor darf man ohne Eintragung die Gemischaufbereitung ändern danach muß dazu ein Abgasgutachten gemacht werden.
Die Vorschrift ist von 1970 und bei uns 1973 in Kraft getreten

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 02:DE:HTML




Gruß Alex
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Reinald

Beitrag von Reinald »

Danke für den Link, ich habe es gelesen und bin allerdings in einem Punkt nicht schlau geworden: Beziehen sich diese Grenzwerte nun auf eine Messung im Leerlauf? Oder in einem gefahreren Lastzyklus?

Gruß
Reinald
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alex0469
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Beitrag von alex0469 »

Den zu Grunde liegenden Zyklus findest du hier

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 714:DE:PDF

und alle 135 Versionen und Änderungen der Richtlinie seit 1970 spuckt die auf der Haupsteite nach 70/220/EWG aus.

Bei solcher Bürokratenwut kann man nur den Kopf schütteln

Gruß Alex
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