dyngo hat geschrieben:Steht wohl auf typenschild, verstehe das noch immer nicht. ?
In NL ist für auto's ab dezember 70 die gurte vorne pflicht.
Später sind alle auto's ohne roll sicherheit ausgenommen. Wegen die sicherheit das mann sich tötet als das auto ein kopfroll macht. Eigentumer muss es selber entscheiden: sind EC gurte drin, sind die pflicht. Sind die entfernt, hat mann sich gegen die unsicherer sicherheitsgurte entschieden. Auch ok. Für spitfire bis am ende (81), aufgenommen in die kfz schein (heute in computer RDW, das plastic kfz schein ist zu klein).
Ahh, das macht dann bei meinem MK4 aus Baujahr 71 Sinn, denn der ist NL-Auslieferung und erst 2011 nach DE eingeführt worden. Da hat sich wohl der Erstbesitzer gegen die Gurte entschieden. Die deutsche Vollabnahme hat das Fehlen der Gurte allerdings auch nicht besanstandet.
Aber wenn in NL seit 1970 Gurtpflicht besteht, müsste eine MK4 mit EZ August 71 ja eigentlich die Gurtbefestigungspunkte serienmäßig drin haben, oder?
@Cai: Weist Du, ob die frühen MK4 (NL-Auslieferung) schon Drei-Punkt Gurte hatten, oder nur Beckengurte und ob die Befestigungspunkte schon mit Gewinde für die Schrauben versehen sind?
PS: Dein Motor von Peter Hill ist eingebaut. Passte alles und hat er die ersten 1000KM ohne Probleme hinter sich. Danke nochmal fürs Verpacken!
Grüße, Stephan